Brückenangebot
Informationen zum Brückenangebot
Im Rahmen des Projekts «RILF – Requalifikation und berufliche Integration von Lehrpersonen mit Fluchterfahrung» wird ein Brückenangebot ausgearbeitet. Das Brückenangebot ist ein einjähriger Kurs. Er bereitet die Lehrpersonen darauf vor, einen Antrag auf Anerkennung ihres ausländischen Lehrdiploms einzureichen. Sollten die Bedingungen für eine solche Anerkennung nicht erfüllt sein, unterstützt das Brückenangebot die Teilnehmenden dabei, ein Studium an der Pädagogischen Hochschule – regulär oder verkürzt – zu absolvieren.
Module
Im Mittelpunkt stehen folgende Module:
- Deutschkurs GER C1/C2
- Praxiserfahrung in Schulen
- Kennenlernen des Schweizer Bildungssystems
- Erfahrungsaustausch und Mentoring
Wichtig: Das Brückenangebot führt nicht zu einer Anerkennung des ausländischen Lehrdiploms oder einem offiziellen Abschluss. Das Brückenangebot führt nicht zu einem Schweizer Lehrdiplom oder zu einer Anstellung als Lehrperson. Das Brückenangebot gibt keinen direkten Zugang zu einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule. Das Brückenangebot bietet Unterstützung in den oben genannten Bereichen (Module). Dies erhöht die Chancen für die Anerkennung des ausländischen Lehrdiploms, kann eine solche aber nicht garantieren.
Start des Brückenangebots
Der Start des Brückenangebots ist im Herbst 2026. Die Zahl der Teilnehmenden ist beschränkt. Eine Aufnahme kann daher nicht garantiert werden.
Detaillierte Informationen zum Kursprogramm, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten werden Anfang 2026 über diese Webseite kommuniziert. Eine Anmeldung ist voraussichtlich erst ab Februar/März 2026 möglich – davor ist es nicht möglich, sich für das Brückenangebot anzumelden. Wenn Sie alle Aufnahmekriterien erfüllen, werden Sie zu einem Gespräch eingeladen.
Zulassungskriterien
Damit Sie genügend Zeit für Ihre Planung haben, finden Sie hier die Zulassungskriterien:
- Lehrberuf
- Für die Anmeldung müssen Sie über eine Ausbildung als Lehrperson verfügen.
- Aufenthaltsstatus
- Ausweis F – Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge / Ausländer:innen
- Ausweis B – Anerkannte Flüchtlinge mit Asyl
- Ausweis S – Schutzbedürftige
- Ausweis C – Anerkannte Flüchtlinge
- Sprachkenntnisse
- Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Sie über Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (GER) oder höher verfügen.
- Mindestalter
- Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt Jahr sein.
Benötigte Dokumente für die Anmeldung (ab Februar/März 2026)
Für die Anmeldung (erst ab Februar/März 2026 möglich) werden folgende Dokumente benötigt:
- Beglaubigte Übersetzung des Lehrdiploms
- Aktueller Lebenslauf: Bitte weisen Sie im Lebenslauf Ihre Erfahrung als Lehrperson aus
- Gültiges heimatliches Reisedokument und/oder Kopie des Ausländerausweises/Aufenthaltsbewilligung
- Deutschdiplom auf Niveau B2 (GER) oder höher: Wenn Sie kein offizielles Sprachdiplom besitzen, kann in besonderen Fällen eine Einstufung durch eine Fachperson des Brückenangebots erfolgen.
- Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
Bei Fragen stehen wir gerne per E-Mail (requalifikation.ph@fhnw.ch) zur Verfügung.