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AGB Brückenangebot

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das RILF-Brückenangebot

Pädagogische Hochschule Nordwestschweiz, Luzern, St. Gallen, Zug und Zürich

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme am RILF-Brückenangebot für Lehrpersonen mit Fluchterfahrung im Rahmen des Projekts „Requalifikation und berufliche Integration von Lehrpersonen mit Fluchterfahrung“.

Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung erfolgt über die bereitgestellte Anmeldemaske und ist verbindlich. Über die Aufnahme entscheidet die Koordinationsstelle des RILF-Brückenangebots nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Die Teilnahme setzt ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular voraus.

Gebühren und Finanzierung

Die Gebühren sind in der Kursausschreibung definiert. Die Gebühren müssen mit der Kostengutsprache (Formular: Einverständniserklärung durch fallführende Stelle) durch die fallführende Stelle (z.B. Sozialdienst oder Integrationsfachstelle) gutgeheissen und übernommen werden.

Durchführung

Die beteiligten Hochschulen behalten sich vor, kurzfristige Änderungen des Angebots (Ort, Zeit, Dozierende, inhaltliche Ausgestaltung, etc.) vorzunehmen, die der Qualitätsentwicklung und/oder der Organisation und Durchführbarkeit dienen.

Erforderliche Dokumente

Mit der Anmeldung sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Einverständniserklärung der fallführenden Stelle (falls bei der Anmeldung notwendig. Dies ist kantonal unterschiedlich)
  • Originales Lehrdiplom aus dem Ausland
  • Falls das Diplom in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Ukrainisch oder Russisch ist: Mit Übersetzung durch offizielles Übersetzungsbüro in der Schweiz (mit Original-Stempel und Original-Unterschrift) oder Übersetzung aus dem Ausland mit notarieller Unterschrift
  • Transcript of Records oder Curriculum/Modulbeschreibungen und Stundenumfang
  • Aktueller Lebenslauf und Dokumentation des bisherigen Berufswegs
  • Gültiges amtliches Ausweisdokument und/oder Kopie des Ausländerausweis/der Aufenthaltsbewilligung)
  • Sprachennachweis Deutsch auf mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (oder höher)
  • Strafregisterauszug (Privatauszug, nicht älter als 3 Monate)

Fehlende oder unvollständige Dokumente können zur Ablehnung der Aufnahme führen. Urteile, die ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot enthalten, führen zur Ablehnung der Aufnahme.

Datenschutz und Datenverarbeitung

Die Teilnehmenden willigen mit ihrer Anmeldung ein, dass ihre personenbezogenen Daten für administrative Zwecke, zur Prüfung der Anmeldung und Aufnahme (Administration FHNW und PH Zürich, Koordinationsstelle des RILF-Brückenangebots) und zur Koordination mit der fallführenden Stelle des Kantons/der Gemeinde gespeichert und weitergegeben werden. Alle personenbezogenen Daten dienen nur zur internen Prüfung und werden nicht an Dritte (z.B. EDK, RILF-Praxis-Mentor:innen) weitergebeben. Nach Prüfung der Anmeldung und Koordination mit der fallführenden Stelle werden die Daten unwiderruflich gelöscht oder anonymisiert. Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung der Teilnehmenden. Die Daten werden gemäss den
geltenden Datenschutzbestimmungen der FHNW bearbeitet. Die Einwilligung kann jederzeit bei der FHNW widerrufen werden.

Rechte und Pflichten der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden verpflichten sich:

  • Alle Angaben wahrheitsgemäss zu machen
  • Aktiv an allen Modulen, Hospitationen und Praktika teilzunehmen
  • Das Portfolio und die Transferaufgaben fristgerecht zu bearbeiten

Bei Falschangaben oder Verstössen gegen die im Rahmen der Hochschule, der Volksschule sowie des Gymnasiums geltenden rechtlichen, organisatorischen oder ethischen Vorgaben behält sich die Projektleitung des Projektes vor, die Teilnahme zu beenden.

Haftung und Versicherung

Die beteiligten pädagogischen Hochschulen übernehmen keine Haftung für Schäden, die während der Hospitationen oder Praktika entstehen (z. B. Diebstahl, Unfälle).
Die Teilnehmenden sind für ihren eigenen Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung) verantwortlich.

Rücktritt und Kündigung

Ist die Teilnahme am RILF-Brückenangebot nicht möglich, ist eine schriftliche Abmeldung bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn an requalifikation.ph@fhnw.ch zu senden.

  • Ein Rücktritt ist bis 30 Tage vor Beginn des RILF-Brückenangebots kostenlos möglich. Bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor Beginn des RILF-Brückenangebots ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– zu entrichten.

Die beteiligten Hochschulen behalten sich vor, das RILF-Brückenangebot bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet.

Urheber- und Nutzungsrechte an Materialien

Alle von den beteiligten Pädagogischen Hochschulen für das RILF-Brückenangebot erstellten oder bereitgestellten Materialien (z. B. Unterlagen, Portfolios, Präsentationen) sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe oder Veröffentlichung von Materialien ist nur mit schriftlicher Genehmigung der beteiligten pädagogischen Hochschulen und unter Nennung der Quelle erlaubt.

Präsenzpflicht und Absenzen

Das RILF-Brückenangebot gilt als absolviert und bestanden, wenn mindestens 80% der Unterrichtszeit besucht werden. Wird diese Mindestpräsenz nicht erreicht, gilt der Kurs als nicht bestanden. Wer die Präsenzpflicht aus wichtigen Gründen nicht einhalten kann, hat die Programmleitung umgehend zu informieren und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Liegt ein wichtiger Grund vor, entscheidet die Kursleitung, ob die Abwesenheit durch eine Kompensationsleistung ausgeglichen werden kann. Besteht kein wichtiger Grund für das Nichteinhalten der Präsenzpflicht oder kann die Abwesenheit nicht ausgeglichen werden, gilt das RILF-Brückenangebot als nicht absolviert und bestanden und es wird keine Teilnahmebestätigung ausgehändigt.

Abschluss und Zertifikat

Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Kursbestätigung, welche die Teilnahme am RILF-Brückenangebot und die absolvierten Weiterbildungselemente bestätigt (exkl. Deutschzertifikat; dieses muss extern erworben werden).
Die Kursbestätigung ersetzt kein EDK-anerkanntes Lehrdiplom.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Brugg (AG); für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar.

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